Makler vs. Vertreter

Versicherungs-Blog // Makler vs. Vertreter Dezember 2020

Wer sich im Internet durch den Versicherungsdschungel kämpft, stolpert früher oder später über zwei Begriffe: „Versicherungsmakler“ und „Versicherungsvertreter“.

Versicherungsfuzzies halt... Aber jetzt mal Butter bei die Fische: Worin liegt eigentlich der Unterschied? Und wer bietet mir welche Vorteile?

Dass viele Menschen darüber recht wenig wissen, wird mir immer dann bewusst, wenn es um meine Berufswahl geht:

„Was arbeitest Du eigentlich?“

„Ich bin Versicherungsmakler.“

„Ach ja, und bei welcher Versicherung bist Du?“

Warum diese Frage vollkommen falsch ist, zeige ich Dir im Folgenden.

Der vertraglich Gefesselte

eder kennt ihn: Den örtlichen Versicherungsfritzen, der sein Büro in den Unternehmensfarben einer bestimmten Versicherungsgesellschaft geschmückt hat und sogar deren Logo und Slogans verwendet. Hierbei handelt es sich um einen Einfirmenvertreter bzw. einen Ausschließlichkeitsvertreter. Er arbeitet mit nur einer Gesellschaft zusammen und verkauft ausschließlich deren Produkte. Maximal vermittelt Dir der Vertreter noch ausgewählte Produkte eines Kooperationspartners der Versicherungsgesellschaft – das Angebot bleibt aber beschränkt.

Der freie Vogel

Im Gegensatz zum Vertreter arbeitet ein Versicherungsmakler vollkommen ungebunden. Er handelt nicht im Interesse einer Versicherungsgesellschaft, sondern im Interesse des Versicherungsnehmers – somit gehört er Deinem Lager an. Bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen kann der Makler auf den riesigen Produktpool aller Gesellschaften zurückgreifen. Das ermöglicht Dir Transparenz und Vergleichbarkeit. Darüber hinaus betreut er Deine Verträge – unabhängig davon, ob Du die Verträge bei ihm, bei einem Vertreter oder online abgeschlossen hast. So nimmt er etwa bei Bedarf Anpassungen vor oder wickelt Schadensfälle für Dich ab.

Lieber selber machen, dann ist es wenigstens richtig! Oder doch nicht?

Mal ehrlich: In Zeiten des Internets stürzt sich niemand mehr auf das erstbeste Angebot. Da wird recherchiert und verglichen, was das Zeug hält – so auch bei Versicherungen. Nehmen wir an, Du möchtest Dein neues Auto versichern. Zunächst einmal informierst Du Dich bei Deiner bisherigen Gesellschaft, die Dir das Angebot A macht. Im Web findest Du außerdem das vielversprechende Angebot B. Und dann gibt es da noch den altbewährten Vertreter im Dorf, der bereits Deine Oma beraten hat – der bringt Angebot C auf den Tisch. Aber welche Vorteile hatte jetzt nochmal Angebot A, warum war Angebot C etwas teurer und wo ist der Haken bei Angebot B? Schon befindest Du Dich inmitten einer Versicherungs-Odysee und weißt weder ein noch aus.

Vertreter vs. Makler – wer hilft mir aus der Klemme?

Halten wir also fest: Der Versicherungsmarkt ist unübersichtlich und für Otto Normalverbraucher kaum durchschaubar. Deshalb muss ein Profi her, der Licht ins Dunkel bringt – nur wer? Der Versicherungsvertreter ist vertraglich dazu verpflichtet, die Produkte seiner Gesellschaft zu verkaufen. Aus freien Stücken wird er Dir daher nicht verraten, wo bei seinem Angebot die Krux liegt. Der Versicherungsmakler dagegen handelt in Deinem Interesse: Er durchforstet mit spezieller Software den Markt für Dich, filtert Unbrauchbares direkt heraus und präsentiert Dir am Ende das perfekte Angebot. Odysee ade!

Und was passiert, wenn mein Makler etwas verbockt?

Natürlich sollte das nicht vorkommen. Aber auch Makler sind nur Menschen und so kann es schon einmal passieren, dass ein Risiko falsch oder gar nicht versichert wird. Das Gesetz schreibt daher vor, dass Makler über eine Vermögensschadenhaftpflicht verfügen – ansonsten gibt es keine Zulassung von der IHK. Mein Maklerbüro ist für Schadensfälle mit bis zu 1,8 Millionen Euro abgesichert. Das entspricht weit mehr als dem, was der Gesetzgeber vorgibt.

Klingt alles super, aber was kostet mich der Spaß denn jetzt?

In aller Kürze: Gar nichts! Die Courtage eines Maklers ist bereits Bestandteil der Prämie, die der Versicherungsnehmer monatlich oder jährlich zahlt. Das bedeutet allerdings nicht, dass Du dieselbe Versicherung bei einem Vertreter oder bei der Gesellschaft direkt günstiger bekommst: Ein Courtage- oder Provisionsanteil ist grundsätzlich in jeder Prämie bereits miteinberechnet. Durch Deine Entscheidung, Dich unabhängig beraten zu lassen, signalisierst Du der Gesellschaft daher nur, dass die Courtage an den Makler weitergereicht wird. Durch Sonderrabatte kann es sogar sein, dass Du bei ein und demselben Vertrag bei einem Makler von besseren Konditionen profitierst.

Du bist auf der Suche nach einer passenden Versicherung oder möchtest Deine bestehenden Verträge prüfen? Dann vereinbare gerne einen Termin mit mir – auf Wunsch kannst Du diesen sogar online wahrnehmen.

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